Gynäkologische Vorsorge
Bei einer gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung können eventuelle Krankheiten rechtzeitig erkannt und fachgerecht behandelt werden. Jede Frau ab dem 20. Lebensjahr kann einmal im Jahr eine Krebsvorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen, die von den Krankenkassen bezahlt wird.
Hierzu gehören eine gynäkologische Untersuchung, der Abstrich vom Gebärmutterhals (PAP-Abstrich) und eine Blutdruckmessung. Ab dem Alter von 30 Jahren erfolgt zusätzlich das Abtasten der Brust und Achselhöhlen, ab dem 50. Lebensjahr sind eine rektale Untersuchung und ein Stuhltest eingeschlossen.
Bei diesen Vorsorgeuntersuchungen, an denen Sie regelmäßig teilnehmen sollten, befragen wir Sie auch nach gesundheitlichen Auffälligkeiten und veranlassen bei eventuellen Befunden weitere Untersuchungen.